Das Coronavirus belastet die Wirtschaft & die Unternehmer auch in diesem Winter. Die Bundesregierung hat sich daher mit ihren Länderchefs verständigt die Überbrückungshilfe bis ins neue Jahr zu verlängern. Der Zeitraum bis Ende März 2022 gilt hierbei als sehr wahrscheinlich.
Im gleichen Atemzug sollen die Fristen für die Endabrechnungen und mögliche Rückzahlungen nach hinten verschoben werden.
Bisher ist jedoch noch nicht geklärt, ob die Überbrückungshilfe als Erweiterung zur Überbrückungshilfe 3 Plus angeboten wird, oder ob ein eigenständiger Antrag erforderlich sein wird. Der Antrag soll ab Mitte Dezember ermöglicht werden.