Investitionskredite: Was zählt als “investitionsfähig” – und was nicht?

Wenn man einen Investitionskredit beantragen will, taucht eine zentrale Frage fast immer auf:
„Zählt das überhaupt als Investition?“

Denn nicht alles, was Geld kostet, lässt sich über einen Investitionskredit finanzieren. Die Banken (und vor allem Förderinstitute wie die KfW) haben ganz klare Regeln dafür, was als investitionsfähig gilt – und was nicht.

In diesem Artikel erfahrt ihr:
✅ Was ihr mit einem Investitionskredit finanzieren dürft,
✅ Wo die Grenze zur Betriebsmittelfinanzierung liegt,
✅ Welche Stolperfallen es bei der Beantragung gibt – und wie ihr sie vermeidet.


1. Was ist überhaupt eine Investition im finanzierungstechnischen Sinn?

📌 Kurz gesagt: Eine Investition ist eine Ausgabe, die

  • langfristig im Unternehmen verbleibt,
  • das Betriebsvermögen erhöht,
  • und die euch über mehrere Jahre wirtschaftlichen Nutzen bringt.

Typische Merkmale einer Investition:
✔ Langlebig (mehr als 1 Jahr)
✔ Abnutzbar (kann abgeschrieben werden)
✔ Sachwert oder immaterieller Wert
✔ Meist mit konkretem Zweck zur Umsatzsteigerung oder Produktivität

💡 Tipp: Alles, was sofort verbraucht wird (z. B. Bürobedarf, Werbeanzeigen), zählt nicht als Investition.


2. Was ist investitionsfähig – typische Beispiele

Hier eine Übersicht der gängigsten Positionen, die ihr problemlos über einen Investitionskredit oder Förderkredit finanzieren könnt:

Materielle Investitionen (Sachanlagen):

  • Maschinen & Anlagen
  • Fahrzeuge (Lieferwagen, LKW, Firmenwagen – je nach Zweck)
  • Büro- oder Produktionseinrichtungen
  • EDV, Server, technische Geräte
  • Werkzeug, Großgeräte
  • Immobilien (Gewerbeobjekte, Hallen, Bürogebäude)
  • Renovierung oder Ausbau von Betriebsräumen (wenn werthaltig)

Immaterielle Investitionen:

  • Software (wenn langlebig – z. B. ERP-Systeme, CAD-Programme)
  • Lizenzen (z. B. Produktionsrechte, Nutzungsrechte über mehrere Jahre)
  • Patente oder Markenrechte
  • Digitalisierungsvorhaben (Website, automatisierte Abläufe etc.)

Gründungsausgaben (im Rahmen spezieller Programme):

  • Erstausstattung
  • Einrichtung
  • Eröffnungskosten
  • Unternehmensübernahmen

💡 Wichtig: Der Investitionsgegenstand muss dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung stehen.


3. Was ist NICHT investitionsfähig – also nicht kreditfähig im klassischen Sinn?

Nicht alles, was teuer ist, ist auch finanzierbar über einen Investitionskredit.

Nicht investitionsfähig sind z. B.:

  • Waren, Rohstoffe, Handelsware (zählt zu Betriebsmitteln)
  • Gehälter und Personalkosten
  • Marketingmaßnahmen (z. B. Google Ads, Flyer, Messekosten)
  • Büromaterial, Verbrauchsgüter
  • Mieten, Leasingraten (nicht erwerbbar, kein Anlagevermögen)
  • Beratungskosten, Rechtsanwälte, Buchhaltung
  • Reine Software-Abos (z. B. monatlich kündbare Tools)

💡 Tipp: Für diese Ausgaben gibt’s meist Betriebsmittelkredite, Kontokorrentrahmen oder Zuschüsse – aber keinen klassischen Investitionskredit!


4. Sonderfall: Kombinierte Vorhaben – was geht, was nicht?

Viele Investitionen enthalten Mischposten, z. B. ihr wollt:

  • eine neue Maschine kaufen (✔ investitionsfähig),
  • dafür Schulungen buchen (❌ nicht investitionsfähig),
  • Software installieren lassen (teilweise ✔),
  • eine Werbekampagne starten (❌).

Lösung:

  • Trennt die Posten im Finanzierungsplan sauber auf.
  • Beantragt den Investitionskredit nur für die förderfähigen Komponenten.
  • Finanziert alles andere über einen zusätzlichen Kredit oder Betriebsmittelkredit.

💡 Tipp: Einige Förderprogramme erlauben bis zu 20 % Betriebsmittelanteil im Investitionskredit – z. B. für begleitende Maßnahmen wie Schulung oder erste Materialanschaffungen.


5. Warum ist das so wichtig für eure Finanzierung?

🚨 Wenn ihr euren Kredit für nicht investitionsfähige Zwecke verwendet, kann das ernsthafte Konsequenzen haben:
❌ Die Bank kann die Förderung zurückfordern
❌ Ihr verliert Zinsvorteile oder Tilgungszuschüsse
❌ Im schlimmsten Fall wird der Kredit fällig gestellt

Deshalb gilt:
✔ Investitionsvorhaben immer sauber trennen
✔ Zweckbindung exakt einhalten
✔ Alle Belege gut dokumentieren


6. Fazit: Investitionsfähig heißt nicht einfach „teuer“, sondern „dauerhaft wertschaffend“

📌 Nicht jeder große Posten ist automatisch investitionsfähig. Entscheidend ist: Schafft eure Ausgabe langfristigen Nutzen für euer Unternehmen?

So erkennt ihr investitionsfähige Ausgaben:
✔ Die Anschaffung bleibt dauerhaft im Betrieb
✔ Sie dient der Erweiterung, Modernisierung oder Gründung
✔ Sie ist abnutzbar und kann abgeschrieben werden
✔ Sie erhöht euer Betriebsvermögen

💡 Tipp: Im Zweifel immer mit der Bank oder Fördermittelstelle sprechen – eine kurze Rückfrage vorab spart später viel Ärger.

💬 Habt ihr Fragen zu bestimmten Vorhaben? Oder Unsicherheit, ob etwas investitionsfähig ist? Schreibt’s mir in die Kommentare – ich helfe gern weiter!

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert