Ein Investitionskredit hilft euch beim Kauf von Maschinen, Fahrzeugen, Software oder Immobilien. Doch was viele unterschätzen: Eure Investitionen könnt ihr abschreiben – und so eure Steuerlast deutlich senken.
Aber wie funktioniert das eigentlich genau? Was darf man abschreiben? Und über welchen Zeitraum?
In diesem Artikel erkläre ich euch: Was Abschreibung bedeutet und wie sie funktioniert,
Welche Investitionen abgeschrieben werden dürfen,
Wie ihr mit Sonderabschreibungen zusätzlich Steuern spart.
1. Was ist Abschreibung überhaupt?
Abschreibung bedeutet:
Ihr verteilt die Kosten einer Investition nicht auf einmal, sondern auf mehrere Jahre – entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Beispiel:
Ihr kauft eine Maschine für 50.000 €.
Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle: 10 Jahre.
→ Jährlich dürft ihr 5.000 € als Betriebsausgabe abziehen.
Vorteil: Die Investition senkt euren steuerpflichtigen Gewinn – über viele Jahre hinweg.
Tipp: Je höher eure Investitionen, desto mehr könnt ihr über Abschreibungen steuerlich geltend machen.
2. Welche Investitionen darf man abschreiben?
Abschreibungsfähig sind alle abnutzbaren Wirtschaftsgüter, die…
mindestens 1 Jahr im Unternehmen bleiben,
dauerhaft dem Betrieb dienen,
einen bestimmten Mindestwert überschreiten.
Typische Beispiele:
Investition | Abschreibungsdauer |
---|---|
Maschinen & Anlagen | 7–10 Jahre |
Büroeinrichtung | 13 Jahre |
Computer & Hardware | 1 Jahr (seit 2021) |
Fahrzeuge (Firmenwagen) | 6 Jahre |
Software (Kauf) | 3 Jahre |
Immobilien (Gewerbe) | bis zu 33 Jahre |
Nicht abschreibbar: Verbrauchsmaterialien, Dienstleistungen, Werbung, Miete, Betriebskosten.
Besonderheit: Anschaffungen unter 800 € netto (GWG) könnt ihr sofort abschreiben (mehr dazu gleich).
3. Welche Abschreibungsarten gibt es?
Lineare Abschreibung (Standardmodell)
- Jedes Jahr gleich hoher Betrag
- Einfach & steuerlich sicher
- Beispiel: 5 Jahre Nutzungsdauer → 20 % pro Jahr
Degressive Abschreibung (wurde zeitweise erlaubt)
- Höhere Abschreibung im 1. Jahr, dann fallend
- Vorteilhaft bei schnell veraltenden Wirtschaftsgütern
- Achtung: Nur bei bestimmten Förderprogrammen oder Sonderregelungen erlaubt
Sofortabschreibung für GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter)
- Anschaffungswert bis 800 € netto
- Kann im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben werden
- Ideal für: kleinere Geräte, Werkzeuge, Tablets, Zubehör etc.
Tipp: Falls ihr viele GWG anschafft, könnt ihr auch den Sammelposten 250–1.000 € nutzen und über 5 Jahre verteilen.
4. Sonderabschreibung – zusätzlich 20 % sparen!
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich 20 % Sonderabschreibung geltend machen – neben der normalen AfA.
Voraussetzungen:
- Jahresumsatz unter 235 Mio. €
- Anschaffung dient betrieblichen Zwecken
- Wirtschaftsgut wird mindestens 1 Jahr genutzt
- Investition erfolgt in den kommenden 3 Jahren
Beispiel:
Anlagevermögen: 50.000 €
→ 20 % Sonderabschreibung: 10.000 €
→ im 1. Jahr zusätzlich zur normalen Abschreibung abziehbar
Tipp: Kombiniert mit dem Investitionsabzugsbetrag (§7g EStG) könnt ihr sogar bis zu 50 % der Investition vorab steuerlich geltend machen – bevor ihr überhaupt investiert habt!
5. Wie wirkt sich die Abschreibung auf euren Investitionskredit aus?
Viele fragen sich:
„Aber was bringt mir das, wenn ich die Investition mit Kredit finanziert habe?“
Antwort: Die Abschreibung hat nichts mit der Zahlungsart zu tun!
Auch wenn ihr den Kauf über ein Darlehen finanziert, könnt ihr die vollen Anschaffungskosten abschreiben.
Und zusätzlich:
Die Zinsen eures Investitionskredits sind ebenfalls Betriebsausgaben → steuerlich absetzbar.
Doppelt sparen:
Abschreibung auf die Anschaffung
Zinsen als zusätzliche Kosten
6. Häufige Fehler – und wie ihr sie vermeidet
1. Falsche Nutzungsdauer wählen
→ Finanzamt prüft anhand der AfA-Tabellen → www.bundesfinanzministerium.de
2. Software-Abos statt Kauflizenzen
→ Abo = Betriebsausgabe, nicht abschreibbar
→ Kauflizenz = abschreibbar
3. Zu viele Kleinanschaffungen unter 250 € einzeln verbuchen
→ Verwaltungsaufwand unnötig hoch → besser: GWG-Regel oder Sammelposten nutzen
4. Investitionsabzugsbetrag nicht genutzt
→ Vor allem bei geplanten Investitionen kann das zu hoher Steuerlast führen
7. Fazit: Abschreibung senkt eure Steuer – auch mit Kredit finanziert
Mit einer guten Abschreibungsstrategie holt ihr das Maximum aus eurer Investition heraus – und spart dabei Steuern.
Das solltet ihr euch merken:
Investitionen > 800 € netto → über Nutzungsdauer abschreiben
GWG < 800 € → sofort absetzbar
Finanzierung per Kredit? Kein Problem – Abschreibung trotzdem möglich
Zinsen sind ebenfalls absetzbar
Sonderabschreibungen & Investitionsabzugsbetrag clever nutzen
Tipp: Sprecht mit eurem Steuerberater vor der Investition – nicht erst danach. So könnt ihr die steuerlichen Vorteile optimal einbauen.
Wie handhabt ihr das Thema Abschreibung? Habt ihr schon mal den Investitionsabzugsbetrag genutzt? Schreibt’s mir in die Kommentare – ich bin gespannt auf eure Erfahrungen!