Hallo zusammen, ein Investitionskredit hilft euch, euer Vorhaben zu finanzieren – klar. Aber wusstet ihr, dass ihr schon vor der eigentlichen Investition Steuern sparen könnt?
Der Schlüssel dafür heißt: Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG.
Er ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein echter Steuervorteil – und oft der perfekte Begleiter zum Investitionskredit.
In diesem Artikel erfahrt ihr:
✅ Was der Investitionsabzugsbetrag ist und wie er funktioniert,
✅ Wer ihn nutzen darf und für welche Anschaffungen,
✅ Wie ihr ihn mit eurem Investitionskredit kombiniert – und was ihr unbedingt beachten solltet.
1. Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?
📌 Der Investitionsabzugsbetrag ist eine steuerliche Regelung, mit der ihr bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten bereits vor dem Kauf als Betriebsausgabe absetzen könnt.
👉 Ihr senkt dadurch euren Gewinn vorab – und spart sofort Steuern.
💡 Klingt paradox? Ist aber clever: Ihr investiert zwar (noch) nicht, tut aber so – und bekommt heute schon einen Steuervorteil für morgen.
2. Wer darf den IAB nutzen?
✅ Kleine und mittlere Betriebe (KMU) mit folgenden Voraussetzungen:
- Betriebsvermögen unter 235.000 € (bei Bilanzierenden)
- Gewinn unter 200.000 € (bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern)
- Keine Großunternehmen oder Kapitalgesellschaften mit zu hohem Vermögen
- Investition erfolgt innerhalb von 3 Jahren
💡 Tipp: Auch Einzelunternehmen, Freiberufler, GbRs, UGs und kleine GmbHs (je nach Vermögen) können den IAB nutzen.
3. Für welche Investitionen gilt der IAB?
Der IAB gilt für geplante Investitionen in abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter, die im Anlagevermögen landen.
✅ Beispiele:
- Maschinen
- Fahrzeuge (z. B. Lieferwagen, Firmen-PKW)
- Computer, Server
- Werkzeuge
- Produktionsanlagen
- langlebige Büroeinrichtung
- größere Geräte (z. B. Küchen bei Gastro)
❌ Nicht förderfähig:
- Software-Abos
- Grundstücke / Gebäude
- Verbrauchsgüter
- Leasingobjekte
💡 Wichtig: Das Wirtschaftsgut muss mind. 1 Jahr im Betrieb genutzt werden – sonst droht Nachversteuerung.
4. Wie funktioniert das Ganze in der Praxis?
Hier ein Beispiel:
🧾 Ihr plant, im nächsten Jahr eine Maschine für 40.000 € zu kaufen.
➡ Ihr könnt in diesem Jahr bereits bis zu 20.000 € als Betriebsausgabe ansetzen.
Das reduziert euren steuerpflichtigen Gewinn jetzt – obwohl ihr die Maschine erst später kauft.
Ergebnis:
→ Weniger Steuerlast im aktuellen Jahr
→ Günstigerer Liquiditätsstart für die tatsächliche Investition
💡 Tipp: Das ist besonders hilfreich, wenn ihr z. B. einen starken Jahresgewinn habt – und diesen reduzieren wollt, um keine hohe Steuerzahlung auszulösen.
5. Wie wird der IAB steuerlich gebucht?
📌 Der IAB ist ein nicht abnutzbares Passivkonto auf der Bilanz bzw. eine „gedankliche Rücklage“.
Ihr setzt ihn als Betriebsausgabe an – und löst ihn später bei tatsächlicher Investition wieder auf.
Beim Kauf des Wirtschaftsguts erfolgt dann:
- Die tatsächliche Anschaffung
- Die Auflösung des IAB
- Gleichzeitig: reguläre Abschreibung beginnt
💡 Sonderregel: Zusätzlich zur Abschreibung könnt ihr beim Kauf noch eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % nutzen (§ 7g Abs. 5 EStG).
6. IAB + Investitionskredit: Passt das zusammen?
✅ Ja – und wie!
Der IAB ist unabhängig von der Art der Finanzierung.
👉 Das heißt:
Ihr könnt die Investition über einen Kredit finanzieren – und trotzdem vorher den IAB nutzen.
Vorteile:
- Steuerersparnis schon vor der Anschaffung
- Kreditrate beginnt erst später
- Kombination mit KfW- oder Förderkrediten möglich
💡 Wichtig: Die Investition muss im Zeitrahmen erfolgen – also innerhalb von 3 Jahren, sonst wird der IAB rückgängig gemacht und nachversteuert.
7. Was passiert, wenn ihr die Investition doch nicht tätigt?
Dann muss der IAB rückwirkend aufgelöst werden – inkl. Zinsen und Steueraufschlag. Das kann teuer werden.
👉 Deshalb: IAB nur bilden, wenn ihr wirklich investieren wollt – oder zumindest sehr sicher seid.
8. Häufige Fehler beim IAB – und wie ihr sie vermeidet
🚫 1. Zu hoher Betrag angesetzt
→ Nur bis zu 50 % der voraussichtlichen Nettoanschaffungskosten möglich
🚫 2. Frist überschritten
→ Nach 3 Jahren kein Kauf = Rückabwicklung mit Steuernachzahlung
🚫 3. Falsches Wirtschaftsgut angegeben oder geändert
→ Muss konkret benannt sein (z. B. „CNC-Fräse“, nicht nur „Maschine“)
🚫 4. Kombination mit Leasing statt Kauf
→ Leasingobjekte sind nicht IAB-fähig, da kein Eigentum entsteht
🚫 5. Nicht mit Steuerberater abgestimmt
→ IAB ist ein steuerliches Instrument – hier bitte nix „Pi mal Daumen“
Mit dem Investitionsabzugsbetrag clever Steuern sparen – auch bei Kreditfinanzierung
📌 Der IAB ist ein echter Geheimtipp für Unternehmer, die investieren wollen – aber sich die Steuerersparnis schon vorher sichern möchten.
✅ Auf einen Blick:
✔ Bis zu 50 % der geplanten Investition sofort absetzen
✔ Investition innerhalb von 3 Jahren tätigen
✔ Kombination mit Kredit möglich
✔ Perfekt für Gewinnplanung & Steueroptimierung
✔ Sonderabschreibung zusätzlich möglich
💡 Tipp: Sprecht frühzeitig mit eurem Steuerberater – und plant Investition und Finanzierung als gemeinsames Paket. So holt ihr das Maximum raus.
💬 Habt ihr den IAB schon mal genutzt? Oder überlegt ihr, ihn in Kombination mit einem Kredit einzusetzen? Schreibt’s mir in die Kommentare – ich helfe euch gern bei der Einschätzung!