Gewerbesteuer weiterhin keine Betriebsausgabe!

Personengesellschaften dürfen auch weiterhin die Gewerbesteuerlast nicht als gewinnmindernde Betriebsausgabe gelten machen. Das entschied nun nach erneuter Klage abermals das BFS und bestätigt damit die aktuelle Rechtslage.

Seit dem Umsatzsteuerreformgesetz im Jahre 2008 ist die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr und darf somit nicht mehr gewinnmindernd angerechnet werden.

 

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